Bei LUVES sind wir mehr als nur Programmierer oder Kreative – wir sind Ihre digitalen Partner in allen Belangen. Ob der Launch einer neuen Marke, die Neugestaltung Ihrer Online-Präsenz oder die Automatisierung komplexer Arbeitsabläufe: Wir vereinen intelligente Technologie, durchdachtes Design und Geschäftsexpertise, um maßgeschneiderte Lösungen zu liefern, die wirklich für Sie funktionieren. Keine Vorlagen. Kein Technik-Jargon. Einfach echte Ergebnisse.
Bei LUVES sind wir mehr als nur Programmierer oder Kreative – wir sind Ihre digitalen Partner in allen Belangen. Ob der Launch einer neuen Marke, die Neugestaltung Ihrer Online-Präsenz oder die Automatisierung komplexer Arbeitsabläufe: Wir vereinen intelligente Technologie, durchdachtes Design und Geschäftsexpertise, um maßgeschneiderte Lösungen zu liefern, die wirklich für Sie funktionieren. Keine Vorlagen. Kein Technik-Jargon. Einfach echte Ergebnisse.
Mit Annahme des Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an und akzeptiert die folgenden AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Die vorlieg- enden Allgemeinen Auftragsbedingungen regeln die Aufträge und die Verträge zur Erbringung von Leistungen durch die Luves GmbH sowie die entsprechenden Rechte und Pflichten von Kunden und Luves GmbH. Die Luves GmbH erbringt für ihre Kunden SaaS- Dienstleistungen, Webdesign, Support und Beratung über das Medium Internet im Bereich Enterprise System für Schul,- Bildungsbereich und anderen Branchen. Die Luves GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten sofort in Kraft.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Luves GmbH gelten automatisch bei jedem Auftrag, der schriftlich entgegengenommen wird. Wird kein schrift- licher Vertrag abgeschlossen, was vorwiegend der Fall bei kleineren Projek- ten ist, sind die Kriterien der mündlichen Besprechung schriftlich festzuhalten. Nachträglich auftretende Leistungen und Mehraufwände, werden zusätzlich verrechnet. An schriftliche Offerten ist Luves GmbH während 30 Tagen gebun- den. Das erste Kunden-Gespräch ist kostenlos. Sollte ein Projekt oder Auftrag frühzeitig vom Kunden beendet werden, bzw. in der Entwicklungsphase des Pro- jektes, so wird der bereits geleistete Arbeitsaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. Später auftretende Änderungswünsche sind möglich, jedoch können zu Verzögerungen und neuen Preisvereinbarungen führen. Bis Entwicklungsbeginn sind der Luves GmbH sämtliche Informationen, Inhalte und Unterlagen, welche für die Entwicklung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen. Werden diese erst später geliefert, steht es der Luves GmbH frei, den Endtermin angemessen neu anzusetzen.
Die fertig ausgeführten Aufträge bedürfen nach Auslieferung eine Ab- nahmeprüfung durch den Kunden. Die auftretenden Mängel und Abwe- ichungen vom Vertrag, sind vom Kunden ausreichend zu dokumentieren und innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Luves GmbH ist um die Mängelbehebung bemüht. Liegen schriftlich gemeldete Mängel vor, so ist nach Mängelbehebung eine erneute Abnahme innerh- alb von drei Arbeitstagen erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegebenen Fristen, so gilt das Arbeitsresultat als abgenommen.
4.1. Auftragsbestätigung
Die Luves GmbH erbringt ihre Leistungen gemäss schriftlicher Auftragsbestä- tigung in Abstimmung mit den Kunden. Die Auftragsbestätigung umfasst in- sbesondere eine Projektbeschreibung und ein Pflichtenheft und Terminplan als integrierende Bestandteile. Die Luves GmbH erbringt ihre Leistungen mit ausreichend qualifizierten Fachpersonen und mit der erforderlichen Sorgfalt im Interesse des Kunden.
4.2. Projektbeschrieb
Die Erarbeitung des Projektbeschriebs/ Pflichtenhefts von Luves GmbH erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Sämtliche Anforderungen zur Leistungserb- ringung werden festgehalten.
4.3. Terminplan
Im Terminplan sind sämtliche Termine und Meilensteine zur Leistungserbri- ngung durch die Luves GmbH festgelegt. Bei Leistungserbringung durch die Luves GmbH können sich einzelnen Phasen in Terminplan entstehen. Kann der Kunde einen Termin oder einen Meilenstein nicht einhalten, so trifft sie geeignete Massnahmen, damit Termin oder Meilenstein innert angemessener Frist nachträglich eingehalten oder an die veränderten Umstände anzupassen.
4.4. Leistungen externer Dienstleistungserbringer
Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden von Luves GmbH selbst, durch Angestellte, freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister erbracht. Luves GmbH kann zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte beiziehen. Diese ex- ternen Dienstleistungserbringer werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt.
5.1. Mitwirkungspflichten
Der Kunde erfüllt seine Mitwirkungspflichten im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen gemäss Auftragsbestätigung und Projektplan ordnungsgemäss und termingerecht. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner Daten und Informationen zur Nutzung der Dienstleistungen/ Produkte verantwortlich. Erweisen sich die Mitwirkungen des Kunden oder diejenigen von Dritten (Fremdleistung) im Verlaufe der Arbeiten als mangelhaft, kann die Luves GmbH ebenfalls von ihren vertraglichen Vere- inbarungen der in diesem Zusammenhang stehenden Leistungen entbunden;
allfällig festgelegte Termine erstrecken sich angemessen. Der Kunde sorgt dafür, dass die Grösse ihrer Website, die vereinbarte Datenmenge nicht überschreitet. Sollte dies doch geschehen, so können betroffene Kunden sofort ein Produkt mit einer höheren Datenmenge verwenden. Dafür wird ihnen ein höherer Preis berechnet. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag für das neue Produkt mit der höheren Datenmenge fortgesetzt. Der Kunde übernimmt ebenfalls die Verantwortung für die Schaffung der technischen, organisatorischen und administrativen Voraussetzungen für die Einführung und Nutzung des WebAp.
5.2. Registrierung
Nach der Registrierung auf luves.ch oder ikita.ch erhält der Kunde ein persön- liches Konto bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort. Der Kunde ist ver- pflichtet diese geheim zu halten und unberechtigten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde muss für die Nutzung der Dienste von Dien- stleistungen/ Produkte selbst Login-Daten generieren. Der Nutzer ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich. Die Registrierung unter falschem Namen und Vornamen, falscher Adresse, falschem Geburtsdatum und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Betreiber vor, das Konto zu löschen.
5.3. Kostenlose Testphase
Der Kunde kann Luves Services (wie: Ikita Webapp) nach der Registrierung 30 Tage kostenlos nutzen. Nach dieser Testphase geht der Kunde nicht automa- tisch ein kostenpflichtiges Abonnement ein. Möchte der Kunde Luves Services weiter nutzen, wird er vor Ablauf der kostenlosen Testphase per E-Mail daran erinnert und nach Ablauf der Tesphase aufgefordert seine Rechnungsdaten über Luves. einzugeben. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird sein Nutzerkonto gesperrt und frühestens nach 30 Tagen gelöscht.
5.4. Geheimhaltung
Der Nutzer verpflichtet sich, alle Geschäftsoder Betriebsgeheimnisse des Nu- tzers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Die Luves GmbH ist berechtigt, den Nutzer als Referenz zu erwähnen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen – ausser der Kunde widerspricht in diesem Punkt schriftlich.
5.5. Nutzungsrechte an der Software
Gegenstand des Vertrages ist die zur Verfügungstellung von Luves GmbH Ser- vices zur Nutzung über die InternetPlattform. Luves GmbH überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der tech- nischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler. Luves GmbH entwickelt die Software fortlaufend weiter und wird diese durch Updates verbessern. Der Kunde ist nicht berechtigt erworbene Lizenzen zu vermieten, zu verleasen oder diesbezügliche Unterlizenzen zu vergeben. Der Kunde ist verpflichtet sicherzus- tellen, dass jeder (direkt oder entfernt zugreifende) Anwender dieser Lizenzen Produkte der Luves GmbH nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung und nur entsprechend den Spezifikationen einsetzt. Werden im Laufe des Betriebs weit- ere Dienste, Produkte oder Features nachgefragt, müssen diese nachlizenziert werden. Für das Nachlizenzieren gelten die neu vereinbarten Preise. Der Kunde verpflichtet sich, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte ausgeschlossen ist.
6.1. Daten Hosting
Luves GmbH speichert die Daten des Kunden auf einem Server, welche über die für Kunden aufgebaute Plattform abrufbar sind. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf die Plattform zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentli- chung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst. Der Provider verpflichtet sich, regelmässige Backups vorzunehmen.
6.2. Software-Wartung
Mit dem Wartungsvertrag erwirbt der Kunde das Recht auf die Nutzung des jeweils aktuellsten Service, sowie das Recht auf die fortlaufende Wartung der vom Kunden eingesetzten Software-Version oder Website. Luves GmbH ga- rantiert die regelmässige Wartung der Web Apps und anderen Services der Kunden. Geplante Wartungsarbeiten werden per Email bekannt gegeben und/ oder auf dem LoginPortal vorgängig publiziert.
6.3. Kundendienst & Support
Regulären Support leistet die Luves GmbH während normalen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag, werktags, 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr. Die Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Dienstleis- tungen/ Produkte werden innerhalb der Bürozeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantwortet. Besteht keine vertragliche Vereinbarung für Supportleistungen und benötigt ein Kunde dennoch Support, wird ihm dieser auf alle Fälle gewährt. Mit der Erbringung der Supportdienstleistung akzeptiert der Kunde gleichzeitig den Wartungs- sowie den Supportvertrag.
Luves GmbH behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt die Luves GmbH dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Der Kunde verpflichtet sich für die Softwarenutzung und das Hosting das vereinbarte monatliche oder jährliche Entgelt an Luves GmbH zu bezahlen. Luves GmbH wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übermitteln. Luves GmbH ist dazu berechtigt Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen und wird diese mittels schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat mitteilen, sofern diese Anpassungen für den Kunden zumutbar sind. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, kann er mit Eintritt der Preisanpassung mit einer Kündigungsfrist wie im Punkt 6.3 vom Vertrag zurücktreten. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
Wurde vertraglich nichts anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Leis- tungserbringung aktuellen Preislisten und Stundenansätze der Luves GmbH. Alle Preise verstehen sich exklusive Spesen, exklusive Mehrwertsteuer. Für Leistungen durch Luves GmbH beim Kunden vor Ort verrechnet die Luves GmbH die Hälfte der Reisezeit als Arbeitszeit. Für die Anreise zum Kunden werden öffentliche Transportmittel bevorzugt. Allfällige Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstige öffentliche Forderungen, wie insbesondere die Mehrwertsteuer, welche auf dem Abschluss oder seiner Erfüllung erhoben werden, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn derartige Forderungen erst nach Abschluss des Ver- trages eingeführt werden. Erhöht Luves GmbH Preise, oder ändert die Luves GmbH eine vom Kunden bezogene Dienstleistung, sodass sie zu einer erheblich höheren Gesamtbelastung des Kunden führt, kann der Kunde die diese Dien- stleistung ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Bei Festpreisen basiert der Preis auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Grundlagen. Bei Änderungen derselben ist die Luves GmbH berechtigt, Preisanpassungen zu verlangen. Die Leistungserbringung wird in diesem Fall nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden fortgesetzt. Der Kunde ist für eine fristgerechte Be- zahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich. Der Wartungsvertrag kann per Jahresende aufgehoben werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Allfälliger Migrationsund Anpassungsaufwand, welcher beim Wechsel auf eine Dienstleistung anfallen kann, ist mit dem Wartungsvertrag nicht abgedeckt.
9.1. Rechnungsstellung
Bei grösseren Projekten stellt Luves GmbH bei der Unterzeichnung der Offerte bzw. des Vertrags eine Rechnung. Sie umfasst ein Drittel des Gesamthonorars. Bei kleineren Projekten kann die Rechnungsstellung nach Beendigung des Projektes erfolgen. Alle offerierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
9.2. Zahlungsbedingungen
Luves GmbH gestellte Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so hat die Luves GmbH, neben dem Anspruch auf 5% Verzugszins, das Recht, die War- tungsleistungen bis zur Leistung der geschuldeten Zahlungen einzustellen und die bis zum ordentlichen Kündigungstermin geschuldeten Dienstleistungsent- gelte, sowie weitere Kosten in Rechnung zu stellen. Die erste Mahngebühr beträgt 20 Franken. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand.
9.3. Leistungsverrechnung
Pauschalpreise werden auf die vereinbarten Termine oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Änderungen von Umfang und Inhalt der Leistungen sowie zusätzliche Bedürfnisse des Kunden, welche zu Mehrauf- wendungen für die Luves GmbH führen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Luves GmbH stellt sämtliche Leistungen aufgrund ihrer Aufzeichnungen dem Kunden in Rechnung, sollte keine andere Regelung bestehen.
Trotz hoher Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit kann die Luves GmbH keine Ga- rantie dafür übernehmen, dass die von ihr gewarteten WebApps, Websites, Druckmaterial oder andere Services ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Korrektur eines Programmfehlers ein anderer Programmfehler verursacht wird. Die Luves GmbH garantiert bei in eigener Verantwortung erstellten Dienstleistungen, dass diese den schriftlich festgelegten Anforderungskriterien entsprechen. Die Ga- rantie entfällt, soweit ein Mangel nicht auf von der Luves GmbH zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wie Änderungen der Einsatz- oder Betriebsbedi- ngungen oder Bedienungsfehler.
Dem Kunden steht das Recht auf Nachbesserung zu, die ausschliesslich von der Luves GmbH erbracht werden kann. Die Luves GmbH schliesst jede Haftung oder Verpflichtung im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen sowie für Einsatz und Gebrauch des Arbeitsergebnisses und die damit erzielten Resultate ausdrücklich aus, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden, wie Datenverlust, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprüche Dritter. Luves GmbH übernimmt keine Haftung für Viren, die im Rahmen der Nutzung der Website oder des Dienstes übertragen werden. Luves GmbH übernimmt keine Garantie für die Korrektheit des Inhalts der Website oder der vom Kunden erstellten Listen, Fotos und Profile. Er kann weiter keine Garantie dafür über- nehmen, dass die Dienstleistung jederzeit ungehindert zu Verfügung steht.
11.1. Inhalt der Webseiten
Die Inhalte der Webseiten der Kunden dürfen nicht gegen rechtliche Rege- lungen der Schweiz verstossen. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattformen der Luves.ch nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das Websystem einzubringen, die einen Virus enthalten. Luves GmbH lehnt jede Haftung für Schäden ab, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben. Luves GmbH haftet nicht für einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank. Luves GmbH kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Daten, welche der Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht hat, missbraucht werden. Bei Nutzer- Pflichtverletzungen hat Luves GmbH das Recht auf Forderung an- gemessenen Schadenersatzes. Sperrt Luves GmbH den Internetzugang, so ist er nicht verpflichtet vorausbezahlte Beträge zurückzuerstatten.
Luves GmbH behält sich sämtliche Rechte vor, an den Internetseiten und die offerierten Services: Die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden für Softwareprodukte, Webdesign, Texte und Grafik auf ihrer Webseite, Veröffen- tlichungen und Dokumentationen. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der schriftlichen Zustimmung von Luves GmbH.
Die mit der Luves GmbH abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweiz- erischen Recht, und somit des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Alle Luves-Angestellten, oder die Geschäftspartner im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für Luves GmbH Kenntnisse über Kundendaten erhalten. Diese sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.
14.1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen der Luves GmbH und den Kunden untersteht sch- weizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis ist Zürich in der Schweiz.
14.2. Rügeobliegenheiten
Der Kunde muss gegenüber dem Luves GmbH einen Mangel innert 7 Kalenderta- gen nach dessen Feststellung ausreichend dokumentiert und schriftlich rügen.
14.3. Vertragsbedingung
Luves GmbH hat das Recht den Vertrag jederzeit zu beenden, sollte der Liz- enznehmer gegen eine der Vertragsbedingungen verstossen. Im Falle einer Ver- tragsbeendigung muss der Lizenznehmer sofort jegliche Originale und Kopien der Software sowie der Software Dokumentation zerstören.
8.1. Salvatorische Klausel
Falls sich herausstellt, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Lieferverträgen ist der Geschäftssitz von Luves GmbH.
Diese AGB gelten für alle Leistungen, welche von Luves GmbH erbracht werden, auch für alle iKita Services. www.ikita.ch iKita ist ein Service und geistiges Eigentum der Luves GmbH. Die Lizenz ist urheberrechtlich geschützt und wird zur Nutzung überlassen bzw. lizenziert aber nicht verkauft.